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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
I.
..Allgemeine Bestimmungen
II.. Besondere
Bestimmungen für die Nutzung von Softwareprodukten
III.
Besondere Bestimmungen für die Teilnahme an Internet-Diensten
I.
Allgemeine Bestimmungen
1. Umfang,
Geltungsbereich
1.1 Die Degnet GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
1.3 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen
sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend.
Liegen einem Vertragsschluss keine solchen beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen zugrunde, so ist entweder unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche
nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Kunden
maßgebend.
1.4 Unterlagen wie Abbildungen, Gewichtsangaben,
Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern enthalten
keine Eigenschaftszusicherungen, sondern sind unverbindliche
Leistungsbeschreibungen. Abweichungen, die durch nachträglich
eingetretene, technische Fortschritte begründet und gerechtfertigt
sind, behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor,
soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
1.5 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte
uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer
vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen
sind diese Zeichnungen und anderen Unterlagen unverzüglich
zurückzugeben. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten entsprechend
für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen
Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir Zuverlässigerweise
Lieferung oder Leistung übertragen haben (Subunternehmer).
1.6 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Preise
2.1 Die Preise gelten bei Lieferung, ausschließlich
Verpackung in Euro ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich
aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden.
2.2 Die Preise entsprechen der bei Vertragsschluss
aktuellen Kostenlage. Sollten bis zum Tage der Lieferung
oder Leistungserbringung Kostenänderungen infolge Änderungen
der Herstellerpreise eintreten, behalten wir uns eine
Preisangleichung vor, sofern die Lieferung oder Leistung
später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Forderungen und Ansprüche, deren Umfang von uns bei Vertragsabschluß
festgestellt und dem Kunden mitgeteilt wird. Die Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung ist bis zur vollständigen
Erfüllung unserer Ansprüche untersagt. Bei Weiterveräußerung
im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Kunde seine Forderungen
gegen den Erwerber an uns ab. Etwaige Kosten für Interventionen,
z.B. für die Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, trägt
der Kunde.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei
an uns oder eines unserer Konten innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum zu leisten.
4.2 Für Aufträge mit einem Gesamtwert über 25.000
Euro sind bei Auftragserteilung 30 % des Nettobetrages
zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer als Anzahlung zu leisten.
4.3 Für Auslandslieferungen behalten wir uns vor,
Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Gebühren,
die im Einzelfall zu vereinbaren sind, zu verlangen.
4.4 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die ausdrücklich von uns anerkannt, unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug,
behalten wir uns unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer
Rechte Jahreszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor.
5. Frist für Lieferungen oder Leistungen
5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder
Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen
maßgebend. Die Einhaltung der Frist unsererseits setzt
den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu liefernden
Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die
rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen voraus.
5.2 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so wird die Frist angemessen, um die Dauer der
Verhinderung gem.
Ziffer 5.1, Satz 2, verlängert.
5.3 Die Frist gilt als eingehalten: a) bei Lieferungen,
wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
zum Versand gebracht oder bei uns abgeholt worden ist.
b) bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten
Frist, falls sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, verzögert. c) bei der Ausführung von
Dienstleistungen, sobald diese innerhalb der vereinbarten
Frist erfolgt ist.
5.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen
oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer
Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen,
zurückzuführen, so wird die Frist angemessen, d.h. solange
der Hinderungsgrund besteht, verlängert. Hierzu gehören
auch alle Verfügungen von Hoher Hand, wie beispielsweise
das Nichterteilen einer evtl. notwendigen behördlichen
Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen
des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an
Rohstoffen und Versorgungsgütern.
5.5 Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als
den vorgenannten Gründen, so wenn eine Verzögerung auf
unserem eigenen Verschulden beruht, kann der Kunde, sofern
er nachweist, daß ihm aufgrund der Verspätung ein Schaden
entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jede volle
Woche der Verspätung von 0,5 %, im Ganzen aber höchstens
bis zur Höhe von 5 % vom Wert des jeweiligen Teils der
Lieferung oder Leistungen, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden
kann, verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir dem Kunden
nachweisen, dass ihm tatsächlich kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
5.6 Entschädigungsansprüche des Kunden, die über
die vorgenannte Grenze in Höhe von 5 % hinausgehen, sind
in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf
einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5.7 Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem
Ablauf einer uns gesetzten Frist bleibt unberührt.
5.8 Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch
oder infolge Verschuldens des Kunden verzögert, so kann,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages
für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das Lagergeld
wird auf einen Gesamtbetrag von 5 % des Rechnungsbetrages
begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen
werden. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass uns tatsächlich
ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon
unberührt.
6. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die
Sendung (auch Teilsendung) zum Versand gebracht oder abgeholt
worden ist. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde.
6.2 Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung
von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
6.3 Werden der Versand, die Zustellung oder der
Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage
auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden
Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit Beginn der Verzögerung
auf den Kunden über.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der vom Kunden beigestellten
Sachen trägt der Kunde.
7. Dienstleistungen, Aufstellung und Montagen
Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen
gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende
Bestimmungen:
7.1 Die Aufstellung der Geräte, Terminals, usw.
erfolgt durch uns in vom Kunden vorbereiteten, besenreinen
Räumlichkeiten, die insbesondere mit den notwendigen Heizungs-
oder Klimageräten sowie Stromanschlüssen und ggf. Kabelkanälen
für Datenleitungen ausgestattet sein müssen. Vor dem Einstieg
in vorhandene Datennetze hat der Kunde eine externe Datensicherung
durchzuführen. Unterlässt er dies, so übernehmen wir keinerlei
Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten
aus dem vorhandenen Datennetz.
7.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten
müssen sich die dafür erforderlichen Lieferteile an Ort
und Stelle befinden und alle branchenfremden Nebenarbeiten
so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder
Montage sofort begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann.
7.3 Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder
Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung
durch Umstände am Einsatzort ohne unser Verschulden, so
hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich
erforderliche Anfahrten der Aufsteller oder des Montagepersonals
zu tragen. Der Kunde hat im Zweifel nachzuweisen, dass
die Verzögerung nicht auf einen Umstand zurückzuführen
ist, der in seinem Verantwortungsbereich liegt.
7.4 Dem Aufsteller oder Montagepersonal ist Arbeitszeit
und verbrauchtes Material vom Kunden oder dessen Beauftragten
nach bestem Wissen bei Vorlage des Arbeits- und Materialnachweises
zu bescheinigen. Die Fertigmeldung erfolgt schriftlich
durch den Aufsteller oder das Montagepersonal vor Verlassen
des Aufstellungstortes und ist vom Kunden oder dessen
Beauftragten bei Vorlage durch Unterschrift zu bestätigen.
7.5 Für Entwicklung oder Anpassung von Software
gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts II.
7.6 Für die Nutzung der Internet-Dienste gelten
zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts III.
8. Entgegennahme
8.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie
unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
8.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für
den Kunden zumutbar sind.
9. Haftung und Mängel.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haften wir wie folgt:
9.1 Alle Teile oder Leistungen sind nach unserer
Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - vom Tage
des Gefahrenübergangs an gerechnet nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter
Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt wurde. Die Mängel müssen uns
unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich gemeldet
werden. Unverlangt an uns eingesandte Waren werden von
uns nicht entgegengenommen.
9.2 Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten
werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen
Mängeln steht. Ist der Kunde Kaufmann, so kann er Zahlungen
nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht
wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
9.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die
nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der
Mängelhaftung frei.
9.4 Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist
verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde
nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen.
9.5 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder solcher Einflüsse
entstehen, die nach dem Verwendungszweck nicht vorausgesetzt
sind oder die infolge fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme
seitens des Kunden oder Dritter entstehen.
9.6 Für Folgen, die sich aus unsachgemäß vorgenommenen
Änderungen durch den Kunden oder Dritte ergeben, haften
wir nicht.
9.7 Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen,
Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 3 Monate.
Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
9.8 Die Gewährleistungsfristen gelten nicht, soweit
das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
9.9 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und
unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere
ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, wenn diese aufgrund
einer Verletzung von uns obliegenden vertraglichen Nebenpflichten
entstanden sind. Der Ausschluss gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet
wird.
9.10 Die vorstehenden Ziffern gelten entsprechend
für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder Schadensersatz, die durch vor oder nach Vertragsabschluß
liegende Vorschläge oder Beratung oder Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten entstanden sind.
9.11 Anderweitige Schadensersatzansprüche des Kunden
aus positiver Vertragsverletzung sowie aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen, sofern nicht in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
9.12 Sofern wir Bedenken hinsichtlich der Güte
und Eignung der uns vom Kunden zur Durchführung eines
Werkes oder einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten
Sachen haben, sind wir berechtigt, die Durchführung des
Werkes oder der Dienstleistung oder die Übernahme jeglicher
Haftung abzulehnen, sofern der Kunde unserer Aufforderung
zur Herstellung eines vertragsgemäßen Zustandes nicht
binnen angemessener Frist nachkommt. Eine Verpflichtung
zum Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Durchführung
der Dienstleistung wird in diesem Fall generell ausgeschlossen.
10. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Wird uns oder dem Kunden die jeweils obliegende Lieferung
oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze
mit folgender Maßgabe:
10.1 Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden
zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz
zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch
des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung
oder Leistung, welcher wegen Unmöglichkeit nicht bzw.
nicht zweckdienlich genutzt werden kann.
10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, die über
die genannte Grenze von 10 % hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht
des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
10.3 Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung
erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich
einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit
dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht
zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will eine Partei von diesem
Recht Gebrauch machen, so hat sie dies der anderen Partei
unverzüglich mitzuteilen. Das Rücktrittsrecht steht uns
auch dann zu, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung
der Lieferzeit vereinbart war.
11. Zahlung und Gerichtsstand
11.1 Zahlungsort ist Deggendorf.
11.2 Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten wird Deggendorf
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
11.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches
Recht.
12. Verbindlichkeit des Vertrages
12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine
unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
12.2 Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr
in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die im Vertrag
genannten Stellen zu wenden. Im Zweifel ist für ihn zuständig:
..............................................
DegNet GmbH - Bahnhofstraße 75 - D-94469 Deggendorf
...........................Tel:
+49 (0)991 3830566 Fax: +49 (0)991 3830567 e-Mail:
info@degnet-gmbh.de
13.2 An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
sind auch Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.
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