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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
I.
..Allgemeine Bestimmungen
II.. Besondere
Bestimmungen für die Nutzung von Softwareprodukten
III. Besondere
Bestimmungen für die Teilnahme an Internet-Diensten
II. Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Softwareprodukten
1. Überlassung von Softwareprodukten und der dazugehörigen
Dokumentation
1.1 Sofern es sich bei der Software um unsere eigenen
Produkte handelt, räumen wir dem Kunden das zeitlich nicht
begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, die Software
gemäß diesen Bedingungen auf der hierfür vorgesehenen
Hardware zu nutzen. Wir liefern dem Kunden je ein Exemplar
der zur Software gehörenden Dokumentation. Der Kunde hat
nicht das Recht, die Software und die Dokumentation zu
vervielfältigen. Soweit auf dem Datenträger nicht ausgeschlossen,
darf er jedoch bis zu drei Datensicherungskopien der Software
erstellen.
1.2 Der Kunde nimmt die Software selbst in Betrieb.
Dabei wird er von uns auf Wunsch und gegen besonderes
Entgelt unterstützt.
1.3 Die Software und die Dokumentation enthalten
Geschäftsgeheimnisse von uns und/oder unseren Lizenzgebern;
sie sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde wird dies
beachten und insbesondere Copyright-Vermerke nicht löschen.
1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software
und die Dokumentation ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich
zu machen.
2. Softwaregewährleistung
2.1 Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich auf
die von uns hergestellte Software. Für die über uns bezogene
Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren
Bestimmungen, die von uns an den Kunden weitergegeben
werden.
2.2 Wir leisten Gewähr, dass die gelieferten Datenträger
frei von Material und Herstellungsfehlern sind und die
zur Software gehörende Dokumentation ordnungsgemäß erstellt
wurde. Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt durch
Ersatzlieferung.
2.3 Für Softwarefehler, d.h. Abweichungen von der
jeweiligen Produktbeschreibung, die trotz Beachtung der
Dokumentation auftreten, leisten wir nach Wahl wie folgt
Gewähr: a) durch Lieferung einer korrigierten Software
(neuer Produktausgabestand), oder b) Neulieferung (neue
Produktversion) Die Fehlerdiagnose u. -beseitigung erfolgt
nach Wahl des Kunden von uns auf der Kundenanlage oder
bei uns. Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften
Software erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten. Im
Falle der Fehlerbeseitigung auf der Anlage des Kunden
hat uns dieser Zugriff auf dort vorhandene Programme zu
gewähren, soweit dies zur Fehlerbehebung notwendig ist.
Er hat vorher eine umfassende externe Datensicherung durchzuführen.
Unterlässt er dies, so übernehmen wir keinerlei Haftung
für den Verlust von Daten oder das Auftreten von Fehlern
an solchen Programmen.
2.4 Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, dass es
sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils letzten,
dem Kunden gelieferten Produktversion auftretenden Fehler
handelt. Hat der Kunde die Software über Schnittstellen
erweitert, leisten wir bis zur Schnittstelle Gewähr. In
solchen Fällen ist der Nachweis, dass der Fehler in der
von uns gelieferten Software liegt, vom Kunden zu erbringen.
Der Kunde stellt uns alle bei ihm vorhandenen, für die
Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen
unentgeltlich zur Verfügung. Er stellt darüber hinaus
die Hard und Software für die benötigte Arbeitszeit unentgeltlich
zur Verfügung und ist dafür verantwortlich, dass eine
zügige Durchführung der Arbeiten möglich ist. Er trifft
insbesondere die betrieblich und gesetzlich erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen und hat die für die Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Betriebszustände herzustellen
und geeignetes Personal unentgeltlich beizustellen. Kann
der Fehler nicht kurzfristig beseitigt werden, stellen
wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit,
sofern dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und der
Kunde wegen des Fehlers unaufschiebbare Arbeiten nicht
mehr bearbeiten kann.
2.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und
beginnt mit der Lieferung an den Kunden. Sofern der Kunde
die Ware bei uns abholt, beginnt die Frist mit der Übergabe
oder wenn die Installation durch uns erfolgt mit der Inbetriebnahme
beim Kunden zu laufen.
2.6 Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb
einer angemessenen Frist oder kann der Fehler nicht in
einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen werden, kann
der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
bzw. Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
2.7 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder
Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den
Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
2.8 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet
wird.
3. Instandhaltung, Pflege und ergänzende Dienstleistungen
Wir sind bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden
Pflegevertrages die Hardware Instandzuhalten und die Software
zu pflegen. Die Pflege umfasst auch die Lieferung neuer
Produktversionen. Hierfür gelten die in dem gesonderten
Vertrag vereinbarten Bedingungen.
4. Beendigung
Falls der Kunde eine wesentliche, die Software betreffende
Bestimmung dieser Bedingungen nicht erfüllt, haben wir
nach Ablauf einer Nachfrist das Recht zum Rücktritt vom
Vertrag. Die gelieferte Software und die Dokumentation
einschließlich der Datensicherungskopien sind in diesem
Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzugeben.
Darüber hinaus sind Software und Dokumentation zu löschen,
soweit sie in der Hardware gespeichert sind. Diese Regelungen
gelten entsprechend für die Quellsprache der Software,
wenn sie überlassen wurde. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
behalten wir uns vor.
..............................................
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